Kosten der Tierverhaltenstherapie

Die Kosten der Tierverhaltenstherapie richten sich nach den jeweils erbrachten tierärztlichen Leistungen. Tierärztliche Leistungen werden nach der seit dem 22. November 2022 geltenden Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) abgerechnet. Die GOT sieht keinen einheitlichen Stundenpreis vor. Die Rechnung setzt sich vielmehr aus den jeweils erbrachten Leistungen zusammen, beispielsweise aus Anamneseerhebung, Beratung, Auswertung von Videoaufnahmen, Besprechung des Therapieplans oder Erstellung eines Tierarztbriefes.

Kosten der Tierverhaltenstherapie für telefonische Beratung

Nicht bei jedem Anliegen ist ein Hausbesuch erforderlich. Viele Verhaltensprobleme und Fragestellungen können auch im Rahmen einer telefonischen Beratung bearbeitet werden. Die Kosten der Tierverhaltenstherapie reduzieren sich durch Wegfall der Anfahrtskosten. Ob ein Hausbesuch sinnvoll ist oder eine telefonische Beratung ausreicht, wird vorab anhand des jeweiligen Falls entschieden.

Die nachfolgend genannten Kosten für die Beratungszeit gelten sowohl für telefonische Beratungen als auch für Beratungen im Rahmen eines Hausbesuchs.

Kosten der Tierverhaltenstherapie für den Hausbesuch

Bei einem Hausbesuch fällt gemäß GOT zusätzlich eine Hausbesuchsgebühr von derzeit mindestens 34,50 Euro an. Hinzu kommt ein Wegegeld von 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens jedoch 13 Euro.

Erstberatung

Der erste Beratungstermin dauert üblicherweise zwischen 1 und 2,5 Stunden. Die Kosten werden nach der tatsächlichen Dauer der Beratung und gemäß GOT berechnet. Als Orientierung können Sie für die Beratungszeit mit etwa 38 bis 41 Euro je 15 Minuten beziehungsweise etwa 153 bis 164 Euro je Stunde rechnen.

Diese Beträge beziehen sich ausschließlich auf die eigentliche Beratungszeit. Abhängig vom jeweiligen Fall können weitere tierärztliche Leistungen hinzukommen.

Auswertung von Videomaterial

Insbesondere für eine telefonische Erstberatung benötige ich vorab geeignete Videoaufnahmen des Verhaltens Ihres Tieres. Auch im weiteren Therapieverlauf kann die Auswertung aktueller Videoaufnahmen erforderlich sein, um Veränderungen zu beurteilen und die Empfehlungen entsprechend anzupassen.

Die verhaltensmedizinische Auswertung der eingereichten Videos wird nach Umfang und Zeitaufwand gemäß GOT berechnet. Für eine Auswertung mit einem Umfang von bis zu etwa 15 Minuten entstehen üblicherweise Kosten von etwa 21 bis 25 Euro. Bei umfangreicherem oder besonders aufwendig zu beurteilendem Videomaterial können entsprechend höhere Kosten entstehen.

Eine verhaltensmedizinische Folgeuntersuchung anhand aktueller Videoaufnahmen einschließlich Beratung wird entsprechend der oben genannten Kostenorientierung nach Zeitaufwand berechnet.

Tierarztbrief

Ist eine medikamentöse Unterstützung angezeigt und soll die weitere Behandlung durch Ihre Haustierarztpraxis erfolgen, erstelle ich bei Bedarf einen ausführlichen Tierarztbrief mit einer konkreten Medikationsempfehlung und den erforderlichen Hinweisen zur Weiterbehandlung.

Für die Erstellung entstehen gemäß GOT Kosten von etwa 31 Euro je angefangene 15 Minuten.

Folgetermine und Nachberatungen

Weitere Termine werden entsprechend dem tatsächlichen Zeit- und Leistungsumfang berechnet. Als Orientierung gelten auch hier die oben genannten Kosten je 15 Minuten beziehungsweise je Stunde.

Mögliche zusätzliche Kosten

Abhängig vom individuellen Fall können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für therapeutische Hilfsmittel, verordnete Medikamente, Rezeptausstellungen, die Auswertung von Fremdbefunden, schriftliche Befund- oder Therapiepläne, Stellungnahmen oder Gutachten.

Kosten für diagnostische Maßnahmen bei der Haustierarztpraxis, beispielsweise Blutentnahmen oder Laboruntersuchungen, werden von der jeweiligen Praxis gesondert berechnet.

Tätigkeit als Sachverständige für die Prüfung von Hundetrainern gemäß § 11 TierSchG

Die Kosten setzen sich aus Wegegeld und Zeitaufwand gemäß der Verordnung über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in Verwaltungssachen (ZuSEVO) sowie dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) zusammen.

Individuelle Vorbereitung für Hundetrainer für das Fachgespräch gemäß § 11 TierSchG

Da sich Umfang und Intensität der Vorbereitung individuell unterscheiden, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Der entsprechende Stundensatz wird vor Beginn der Zusammenarbeit vereinbart.